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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2006 - 6 Ta 112/06   

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https://dejure.org/2006,10950
LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2006 - 6 Ta 112/06 (https://dejure.org/2006,10950)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.08.2006 - 6 Ta 112/06 (https://dejure.org/2006,10950)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. August 2006 - 6 Ta 112/06 (https://dejure.org/2006,10950)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die arbeitsgerichtliche Festsetzung für den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit; Anforderungen an die richtige Ansetzung des Wertes für eine Kündigungsschutzklage ; Voraussetzungen für die Ermittlung des Werts eines Feststellungsantrags bezüglich ...

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3; ; ArbGG § 12 Abs. 7; ; ArbGG § 12 Abs. 7 S. 1 HS 1; ; ArbGG § 78 Abs. 1; ; ZPO § 256; ; ZPO §§ 567 ff.; ; GKG § 42 Abs. 4; ; GKG § 42 Abs. 4 Satz 1; ; GKG § 42 Abs. 4 Satz 1 HS 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 1
    Streitwert für Bestandsschutzverfahren bei fristloser und hilfsweise ordentlicher Kündigung im kurzen Arbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2005 - 8 Ta 82/05

    Streitwertberechnung bei von einer Kündigung abhängigen Zahlungsansprüchen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2006 - 6 Ta 112/06
    Mit dieser, der früheren Vorschrift des § 12 Abs. 7 S. 1 HS 1 ArbGG entsprechenden Regelung soll den Parteien in Bestandsschutzstreitigkeiten ein kostengünstiges Verfahren zur Verfügung gestellt werden (ständige Rechtsprechung aller mit Beschwerdesachen befasster Kammern des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz, insbesondere Beschlüsse vom 08.11.2005 - 4 Ta 263/05 -, 28.09.2005 - 5 Ta 216/05 -, 22.04.2005 - 8 Ta 82/05 - und 22.03.2006 - 8 Ta 46/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2005 - 5 Ta 216/05

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2006 - 6 Ta 112/06
    Mit dieser, der früheren Vorschrift des § 12 Abs. 7 S. 1 HS 1 ArbGG entsprechenden Regelung soll den Parteien in Bestandsschutzstreitigkeiten ein kostengünstiges Verfahren zur Verfügung gestellt werden (ständige Rechtsprechung aller mit Beschwerdesachen befasster Kammern des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz, insbesondere Beschlüsse vom 08.11.2005 - 4 Ta 263/05 -, 28.09.2005 - 5 Ta 216/05 -, 22.04.2005 - 8 Ta 82/05 - und 22.03.2006 - 8 Ta 46/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2006 - 8 Ta 46/06

    Gegenstandswert: Festsetzung bei Bestandsschutzsache; Staffelungsregelung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2006 - 6 Ta 112/06
    Mit dieser, der früheren Vorschrift des § 12 Abs. 7 S. 1 HS 1 ArbGG entsprechenden Regelung soll den Parteien in Bestandsschutzstreitigkeiten ein kostengünstiges Verfahren zur Verfügung gestellt werden (ständige Rechtsprechung aller mit Beschwerdesachen befasster Kammern des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz, insbesondere Beschlüsse vom 08.11.2005 - 4 Ta 263/05 -, 28.09.2005 - 5 Ta 216/05 -, 22.04.2005 - 8 Ta 82/05 - und 22.03.2006 - 8 Ta 46/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2005 - 4 Ta 263/05

    Gegenstandswert

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2006 - 6 Ta 112/06
    Mit dieser, der früheren Vorschrift des § 12 Abs. 7 S. 1 HS 1 ArbGG entsprechenden Regelung soll den Parteien in Bestandsschutzstreitigkeiten ein kostengünstiges Verfahren zur Verfügung gestellt werden (ständige Rechtsprechung aller mit Beschwerdesachen befasster Kammern des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz, insbesondere Beschlüsse vom 08.11.2005 - 4 Ta 263/05 -, 28.09.2005 - 5 Ta 216/05 -, 22.04.2005 - 8 Ta 82/05 - und 22.03.2006 - 8 Ta 46/06).
  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2006 - 6 Ta 112/06
    Dieses Ergebnis wird auch durch die Überlegung gestützt, dass bei einer Überprüfung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 ZPO mehrere mögliche Beendigungstatbestände untersucht werden können, ohne dass dies den Streitwert erhöhen müsste (BAG vom 30.11.1984, NZA 85, 369).
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